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   LG Hamburg, 18.02.2013 - 318 S 114/12   

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https://dejure.org/2013,13754
LG Hamburg, 18.02.2013 - 318 S 114/12 (https://dejure.org/2013,13754)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.2013 - 318 S 114/12 (https://dejure.org/2013,13754)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 318 S 114/12 (https://dejure.org/2013,13754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Wohnungseigentumsverfahren: Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Duldung eines Zählereinbaus in einer Messie-Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Messie: Kosten für Zutrittswege zählen zur Duldungspflicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwer bei einer Duldungsverpflichtung? (IMR 2013, 394)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 130/09

    Berufungssumme: Beschwer des Berufungsklägers bei Verurteilung zur Duldung des

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.2013 - 318 S 114/12
    Die Beschwer des Beklagten richtet sich auch bei der Verurteilung zu einer Duldung nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs (BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 293/10, Rn. 6, zitiert nach juris; Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 130/09, Rn. 11, zitiert nach juris; Beschluss vom 22.05.2002 - VIII ZR 217/01, Rn. 4, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 293/10

    Zulässigkeit der Berufung gegen Urteil auf Duldung der kurzfristigen Nutzung

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.2013 - 318 S 114/12
    Die Beschwer des Beklagten richtet sich auch bei der Verurteilung zu einer Duldung nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs (BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 293/10, Rn. 6, zitiert nach juris; Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 130/09, Rn. 11, zitiert nach juris; Beschluss vom 22.05.2002 - VIII ZR 217/01, Rn. 4, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01

    Heraufsetzung der Revisionsbeschwer

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.2013 - 318 S 114/12
    Die Beschwer des Beklagten richtet sich auch bei der Verurteilung zu einer Duldung nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs (BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 293/10, Rn. 6, zitiert nach juris; Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 130/09, Rn. 11, zitiert nach juris; Beschluss vom 22.05.2002 - VIII ZR 217/01, Rn. 4, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 14.12.2011 - 318 S 42/11

    Teilungserklärung: Was ist mit 2/3-Mehrheit gemeint?

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.2013 - 318 S 114/12
    Nachdem die Kammer den auf der Eigentümerversammlung vom 26.04.2010 zu TOP 7 gefassten Beschluss mit Urteil vom 14.12.2011 - 318 S 42/11 (Bl. 137 ff. d.A.) für ungültig erklärt hatte, hat die Klägerin die auf Verurteilung des Beklagten zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gerichtete Klage mit Schriftsatz vom 30.01.2012 (Bl. 148 f. d.A.) zurückgenommen und nur den Duldungsanspruch weiterverfolgt.
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